Impressum | AGB
Designbüro Bui & Lorenz
Deutschland
Bürogemeinschaft:
Son Bui: Steuernummer: 208 / 208 / 40489
Claudia Lorenz: Steuernummer: 208 / 246 / 30551
Rechtlicher Hinweis:
Jede auszugsweise oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von Son Bui und Claudia Lorenz. Das Impressum gilt auch für folgende Social Media Profile von Son Bui bzw. Claudia Lorenz:
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Son Bui bzw. Claudia Lorenz
I. Begriffsbestimmung, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Son Bui bzw. Claudia Lorenz und ihren Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht. Privatpersonen haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers haben nur Gültigkeit, soweit Son Bui bzw. Claudia Lorenz sie schriftlich anerkannt haben.
II. Termine, Lieferfristen
1. Termine und Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindliche Orientierungshilfen. Dies gilt nicht, wenn Termine ausdrücklich schriftlich als fix vereinbart sind.
2. Im Falle von Krankheit ist Son Bui bzw. Claudia Lorenz in jedem Falle eine angemessene Nachfrist zu setzen. Im Falle schwerer Krankheit verzichtet der Auftraggeber auf etwaige Schadensersatzansprüche. Eine schwere Krankheit liegt dann vor, wenn Son Bui bzw. Claudia Lorenz aufgrund von Krankheit mindestens drei Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig sind.
3. Son Bui bzw. Claudia Lorenz haften nicht für Lieferverzögerungen, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungspflichten unterlässt.
4. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind Son Bui bzw. Claudia Lorenz berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
III. Leistungsumfang, Vergütung
1. Der Umfang der einzelnen Leistungen sowie die geschuldete Vergütung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
von Son Bui bzw. Claudia Lorenz. Mehraufwand von Son Bui bzw. Claudia Lorenz, insbesondere wegen Änderungs- und Ergänzungswünschen des Auftraggebers, wird als zusätzlicher Aufwand berechnet.
2. Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von Son Bui bzw. Claudia Lorenz ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.
3. Son Bui bzw. Claudia Lorenz dürfen die ihnen obliegenden Leistungen auch von Dritten als Subunternehmer erbringen lassen. Der Auftraggeber kann einen solchen Dritten nur dann ablehnen, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund liegt.
4. Kündigt der Auftraggeber einen Auftrag, den er gegenüber Son Bui bzw. Claudia Lorenz freigegeben hat, vorzeitig, gilt bezüglich des Honorars von Son Bui bzw. Claudia Lorenz zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB.
5. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung (insbes. Wettbewerbs-, Kennzeichen-, Lebensmittel- u. Arzneimittelrecht) wird von Son Bui bzw. Claudia Lorenz nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist. Beauftragt der Auftraggeber Son Bui bzw. Claudia Lorenz mit diesen Leistungen, trägt er die hierdurch entstehenden Gebühren und Kosten von Son Bui bzw. Claudia Lorenz und Dritter (Rechtsanwalt, Behörden u. a.) zu marktüblichen Konditionen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird.
6. Son Bui bzw. Claudia Lorenz sind nicht verpflichtet, die in der Werbung enthaltenen, vom Auftraggeber vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Auftraggebers auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
7. Die Leistungen von Son Bui bzw. Claudia Lorenz sind auch dann vertragsgerecht erbracht, wenn sie nicht eintragungs- oder schutzfähig sind (z. B. Patente, Marken, Urheberschutz), sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde. Son Bui bzw. Claudia Lorenz sind nicht verpflichtet, aber berechtigt, ihre Leistungen zum Gegenstand von Schutzrechtsanmeldungen zu machen.
8. Zwecks Prüfung und Zustimmung legen Son Bui bzw. Claudia Lorenz dem Kunden alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Inhalt, Bild, Ton und Text.
IV. Produktionsüberwachung (Vergabe, Koordination und Überwachung der Werbemittelherstellung)
1.1. Im Rahmen der Produktionsüberwachung wählen Son Bui bzw. Claudia Lorenz geeignete Werbemittelhersteller aus und erteilen Produktionsaufträge nach Freigabe durch den Auftraggeber in Textform. Die Auftragserteilung an Werbemittelhersteller erfolgt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Son Bui bzw. Claudia Lorenz hierzu schriftliche Vollmachten zu erteilen.
1.2. Wählt der Auftraggeber für die Produktion eine Online-Druckerei, so übernimmt er selbst die Produktionsüberwachung. Das heißt, er stellt selbst den Auftrag und bezahlt die Online-Druckerei per Vorkasse. Daraufhin erhält er einen Upload Link, mit dem Son Bui bzw. Claudia Lorenz das Druck PDF hochladen. Erst dann beginnt die Produktion der Werbemittel durch die Online-Druckerei.
2. Son Bui bzw. Claudia Lorenz koordinieren die Produktionsabwicklung und kontrollieren die Leistungen und Rechnungen der Hersteller.
3. Soweit Son Bui bzw. Claudia Lorenz Produktionsaufträge aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber ausnahmsweise im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erteilen, werden sämtliche anfallenden Fremdkosten von Son Bui bzw. Claudia Lorenz an den Auftraggeber weiterberechnet.
4. Von allen vervielfältigungen Arbeiten überlässt der Auftraggeber Son Bui bzw. Claudia Lorenz fünf einwandfreie Muster unentgeltlich.
V. Haftung
1. Son Bui bzw. Claudia Lorenz haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für Mängelgewährleistungsansprüche ist jedoch auf 12 Monate ab Ablieferung begrenzt.
2. Bei leichter Fahrlässigkeit haften Son Bui bzw. Claudia Lorenz sowie ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt.
3. Die Haftung für Son Bui bzw. Claudia Lorenz sowie deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
4. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen sowie die verkürzte Gewährleistungspflicht gelten nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Fälle von Arglist, für Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
5. Wegen unverschuldeter Irrtümer und Druck- oder Übermittlungsfehlern, welche Son Bui bzw. Claudia Lorenz zur Anfechtung berechtigen, kann der Auftraggeber Schadensersatz als Folge der Anfechtung nicht geltend machen.
6. Die Zusendung und Rücksendungen von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnungen des Auftraggebers.
7. Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
8. Son Bui bzw. Claudia Lorenz haften nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.
9. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Son Bui bzw. Claudia Lorenz geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
VI. Abnahme
Schulden Son Bui bzw. Claudia Lorenz einen bestimmten Arbeitserfolg, d. h. ein individualisierbares Werk (z. B. Entwurf), ist der Auftraggeber zur Abnahme verpflichtet. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn sie nicht innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung erklärt oder verweigert wird, vorausgesetzt, das Arbeitsergebnis entspricht im Wesentlichen den Vereinbarungen. Bestehen wesentliche Abweichungen, werden Son Bui bzw. Claudia Lorenz diese Abweichungen in angemessener Frist beseitigen und das Arbeitsergebnis erneut zur Abnahme vorlegen. Die Abnahme gilt spätestens mit der Zahlung oder Nutzung des Werks als erfolgt.
VII. Rechnung, Preis, Zahlung, Zahlungsbedingungen
1. Son Bui bzw. Claudia Lorenz stellen ihre Leistungen sofort nach Erbringung in Rechnung.
2. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart sind, erfolgt die Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Wird die Grafikleistung in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
3. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
4. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Zölle, Gebühren und sonstige Abgaben wie auch die Künstlersozialversicherung trägt der Auftraggeber, und zwar auch dann, wenn sie nacherhoben werden.
5. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen der Agentur nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.
VIII. Aufwendungen
1. Jede Partei trägt die Kosten für Porto, Telefon und Fax, die ihr aus dem Geschäftsverkehr mit der anderen Seite erwachsen.
2. Reisekosten werden dem Auftraggeber wie folgt berechnet:
– Fremdkosten: nach Belegen,
– Reisekosten im eigenen Pkw: 0,51 Euro/km.
3. Alle sonstigen Kosten wie Anwaltskosten, Kurierkosten, Transportkosten zur Vorbereitung und Überwachung von Werbemittelproduktionen sowie Farbkopien und Farbausdrucke, die vom Auftraggeber bestellt werden, werden dem Auftraggeber nach Belegen berechnet.
IX. Urheberrechtliche Nutzungsrechte/Leistungsschutzrechte
1. Sofern nicht abweichend in der Leistungsbeschreibung geregelt, erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung die nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von Son Bui bzw. Claudia Lorenz gestalteten Werbemitteln für die Laufzeit des Agenturvertrags, mindestens jedoch für 6 Monate nach Abnahme. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Eine Bearbeitung oder inhaltliche Änderung der von Son Bui bzw. Claudia Lorenz gestalteten Werbemittel ist nur mit vorheriger Zustimmung von Son Bui bzw. Claudia Lorenz zulässig. Die Weiterübertragung oder Lizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Son Bui bzw. Claudia Lorenz.
2. Sind zur Erstellung oder Umsetzung von Arbeitsergebnissen Nutzungs- oder Verwertungsrechte (z. B. Foto-, Film-, Urheber-, GEMA-Rechte) oder Zustimmungen Dritter (z. B. Persönlichkeitsrechte) erforderlich, werden Son Bui bzw. Claudia Lorenz die Rechte und Zustimmungen Dritter im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einholen. Dies erfolgt grundsätzlich nur in dem für die vorgesehene Werbemaßnahme zeitlich, räumlich und inhaltlich erforderlichen Umfang, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Nachforderungen gemäß §§ 32, 32 a UrhG gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Son Bui bzw. Claudia Lorenz übernehmen keine Haftung dafür, dass bezüglich der von ihnen gelieferten Werbemittel und Arbeitsergebnisse keine Rechte Dritter bestehen.
4. Son Bui bzw. Claudia Lorenz dürfen die von ihr erbrachten Leistungen zeitlich unbeschränkt zur Eigenwerbung in ihrer Internet-Website sowie auf zu Zwecken der Eigenwerbung erstellten Werbemitteln nutzen.
5. Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei Son Bui bzw. Claudia Lorenz. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind.
6. Im Rahmen des Auftrags bestehen für Son Bui bzw. Claudia Lorenz Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so können Son Bui bzw. Claudia Lorenz eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit können Son Bui bzw. Claudia Lorenz auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
8. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Son Bui bzw. Claudia Lorenz übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlage von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber Son Bui bzw. Claudia Lorenz im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9. Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Son Bui bzw. Claudia Lorenz weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
10. Bei Verstoß gegen Punkt 9 hat der Auftraggeber Son Bui bzw. Claudia Lorenz eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
11. Son Bui bzw. Claudia Lorenz haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, Son Bui bzw. Claudia Lorenz eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht von Son Bui bzw. Claudia Lorenz, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
X. Schlussbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht. Die beanstandete Bedingung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahe kommt.
2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Son Bui bzw. Claudia Lorenz ist die Bayreuth. Hiervon unberührt bleiben Streitigkeiten zwischen Son Bui bzw. Claudia Lorenz und Verbrauchern.
3. Anwendbares Recht ist nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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